Zur Bedeutung dieser Entscheidung für die Speicherungspraxis der Verfassungsschutzbehörden insgesamt erklärt Rechtsanwalt Dr. Kauß, der diesen Prozess für die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union unterstützt hat:
„Das Urteil des OVG betrifft keinen Einzelfall und hat Bedeutung für die Erfassung und Speicherungspraxis aller Geheimdienste, auch und vor allem die der 16 Landesverfassungsschutzämter. Diese sind die eigentlichen Datenlieferanten für die Dateien des Bundesamts und das von diesem betriebene gemeinsame nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS. Deren Datenspeicher quellen über. Eine Untersuchung der noch von der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen eingesetzten task force hatte 2014 ergeben, dass 40 Prozent der vom Verfassungsschutz gespeicherten Daten zu Unrecht gespeichert sind und gelöscht werden müssen. Mit dem nun vorliegenden Urteil wächst der Druck auf die Geheimdienste, ihre Rolle als geheime Meinungspolizei zurück zu nehmen, wenn nicht gar zu unterbinden.“