Das Problem für die Ermittler: Das Gesetz stammt aus den 1960er Jahren und ist seitdem kaum an die technische Entwicklung angepasst worden—im Fall von klassischer Telefonüberwachung von SMS und Telefonie ist das unproblematisch, doch für das Abfangen von Telegram-Nachrichten ist die aktuelle Rechtslage kaum zu gebrauchen.