27.06.2014 - 17:01 [ Junge Welt ]

(25.6.) Beamtengewalt legal

Den Vorsitzenden Richter Rainald Gerster interessierte lediglich, »ob die Umstände rechtfertigen, was da passiert ist«. Hier sei das »normale Polizeirecht« angewendet worden, begründete er seine Entscheidung. Die Polizei habe »wegen massiver Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit« eingreifen müssen, sagte er. Der Staat sei »derjenige, der im Recht ist, weil er das stärkere Argument hat«, so Gerster. Die »Prävention, anders als die Repression« hänge »auch von der Vermutung ab«.