Nach den Worten des Leipziger Professors Christoph Degenhart, der eine Gruppe von Klägern um die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin vertritt, kann der ESM aber gleichwohl einen verfassungswidrigen Eingriff in das Budgetrecht des Parlaments sowie in die Souveränität Deutschlands sein. Beides ist durch die „Ewigkeitsgarantie“ des Grundgesetzes geschützt und im Kern gegen Parlamentsbeschlüsse gefeit.