18.05.2015 - 17:55 [ Tilo Jung / Youtube ]

Zur Rückkehr der illegalen Vorratsdatenspeicherung

Naive Fragen zur Vorratsdatenspeicherung:
– Bundesjustizminister Maas sagte am Wochenende: „Eine deutsche Behörde muss auch deutsche Grundrechte beachten“ – warum tut dies sein eigenes Ministerium nicht, wenn es die Vorratsdatenspeicherung vorlegt?
– EuGH und BVG hat die Grenzen aufgezeigt: Massenüberwachung verträgt sich nicht mit den Grundrechten. Warum glaubt das BMJ ein Gesetz mit der selben Intention, also Massenüberwachung, doch mit den Grundrechten übereinstimmen kann?