Weiter verbuche die NSA darin als Erfolgsgeschichte, dass die Bundesregierung ihre Auslegung des G-10-Gesetzes geändert hätte, um die Weitergabe geschützter Daten an ausländische Geheimdienste zu ermöglichen. Das G10-Gesetz regelt die Befugnisse der Geheimdienste zur Abhörung der Bundesbürger.