Die Straßburger Richter kritisierten nun, dass Italien viele Beweisstücke als Staatsgeheimnis einstufte – dadurch seien italienische Geheimdienstler straffrei geblieben. Zudem habe Rom sich nie um die Auslieferung der Amerikaner bemüht.
Die Straßburger Richter kritisierten nun, dass Italien viele Beweisstücke als Staatsgeheimnis einstufte – dadurch seien italienische Geheimdienstler straffrei geblieben. Zudem habe Rom sich nie um die Auslieferung der Amerikaner bemüht.