Hier dreht es sich genau um den zweiten Entwurf der hier veröffentlicht wurde. Es ist also noch nichts verbindlich. Wikileaks moniert hierbei auf ihrer Seite, dass die Ausgestaltung im Hinblick auf de Whistleblower-Schutz und den alternativen Journalismus ( “emerging journalism”) mehrdeutig ausgestaltet ist.
Das 28-Seitige Dossier ist hier abrufbar.