23.03.2016 - 07:20 [ ORF ]

„Wenn das keine Haftanstalt ist …“

Die EU und die Türkei hätten mit ihrem Flüchtlingsdeal „eine rote Linie“ überschritten, erklärte das UNHCR. Das UNHCR sagte, der Stopp der Flüchtlingstransporte sei eine Grundsatzentscheidung. Die Beschränkung der Freiheit von Menschen ist laut der Menschenrechtskonvention nur nach Gerichtsverfahren oder wegen einer kriminalpolizeilichen Notwendigkeit erlaubt.