(23.Juni 2015) Wirtschaftswoche: Alles stützt sich rechtlich auf den Weltraumvertrag von 1967, den Mondvertrag und einige Ergänzungsverträge – inwiefern klären diese die Rechte im All?
Hobe: Zum einen ist der entscheidende und umfassendste Vertrag der Weltraumvertrag. Darin sind fast alle Grundprinzipien festgelegt. So etwa die grundsätzliche Statusfrage, dass der Weltraum und die Himmelskörper nicht einem bestimmten Staat gehören und auch nicht von einem Staat angeeignet werden können, sondern dass sie der gesamten Menschheit gehören.