Dabei geht es um den Fall, dass nach „Operationen“ des Rettungsfonds Verluste beim eingezahlten Stammkapital von 80 Milliarden Euro ausgeglichen werden müssen. In diesem Fall könnte das ESM-Direktorium – anders als bei einer Erhöhung des Kapitals oder des Darlehensvolumens – das Kapital mit einfacher Mehrheit von den ESM-Mitgliedsländern abrufen.