Die griechische Regierung muss sich also für jede gesetzgeberische Initiative – und damit sind nicht nur Gesetze, sondern auch Verordnungen gemeint – vorab die Zustimmung der Institutionen einholen, noch bevor sie diese im Parlament einbringt oder öffentlich macht. Es bedarf nur wenig Fantasie, was unser Bundesverfassungsgericht zu dieser faktischen Schattenregierung und der damit verbundenen Aushebelung des Grundsatzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sagen würde. Nämlich ein deutliches Nein.
Es gibt noch so einige andere Punkte in dem Papier, bei denen deutsche Verfassungsrechtler sich vor Schmerzen winden müssten. Juristisch gesehen liefe das alles – auf Deutschland bezogen – darauf hinaus, dass das Volk tatsächlich einen guten Teil seiner Souveränität für Geld verkauft. Beziehungsweise verkaufen muss. Sonderlich wohl muss einem dabei nicht sein.
Heute sind es vielleicht nur „die Griechen“. Aber wer weiß, was morgen ist?