Am 10.07.2012 fand eine mündliche Verhandlung im Bundesverfassungsgericht statt zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung von Dr. Peter Gauweiler, von Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider und Kollegen, vom Verein „Mehr Demokratie“, von Bundestagsabgeordneten der Linkpartei und vom Kaufmann Johannes Schorr bzgl. der Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) sowie zum ESMFinG. Die Verfassungsbeschwerden der Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing vom 29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012 wurden dabei ausgeblendet, sodass in der mündlichen Verhandlung sowohl deren Befangenheitsantrag vom 06.07.2012 (liegt der Redaktion von Unser Politikblog vor) gegen den Berichterstatter BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber, als auch sämtliche Einwendungen und Anträge auf einstweilige Anordnung zum Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und zum StabMechG unter den Tisch fielen.