Nach Angaben von Diplomaten will sich die französische Regierung bei ihrem Gesuch auf Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages berufen. Dort heißt es:
„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.“