Am 11. Dezember 2011 wurde von der verfassunggebenden Versammlung eine Übergangsverfassung verabschiedet, welche unter anderem den Wahlprozess für die neue Übergangsregierung und die Regeln für Exekutive, Legislative und Judikative festlegt. Die Übergangsverfassung soll solange gelten, bis eine endgültige Verfassung ausgearbeitet und ein neues Parlament gewählt ist.