30.01.2012 - 11:00 [ Aktionsbündnis Direkte Demokratie ]

VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM)

„6. Der Gouverneursrat fasst die folgenden Beschlüsse im gegenseitigen Einvernehmen
(…)
(k) Anpassungen dieses Vertrags, die unmittelbar infolge des Beitritts neuer Mitglieder erforderlich werden, einschließlich Änderungen an der Kapitalverteilung zwischen den
ESM-Mitgliedern und an der Berechnung dieser Verteilung als unmittelbare Folge des Beitritts eines neues Mitglieds zum ESM nach Maßgabe des Artikels 39 und

(l) Übertragung der in diesem Artikel genannten Aufgaben auf das Direktorium.“