Wer bislang glaubte, dass der US-Geheimdienst NSA sich gegen Grundrechte auch deutscher Bürger verschworen hat, weil er massenhaft und grundgesetzwidrig abhört, kommt nun ins Staunen. Verschwörer sind angeblich jene Abgeordneten, die im Rahmen ihres Auftrages als Mitglieder des Bundestags-Untersuchungsausschusses den Aufdecker des Skandals, den Whistleblower Edward Snowden, vernehmen wollen.
Schon der Versuch sei strafwürdig. Das suggeriert ein Gutachten der Washingtoner Kanzlei Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke.