01.08.2014 - 11:39 [ Gulli ]

Verfassungsrichter: „Recht auf Vergessen“ ist Gefahr für die Meinungsfreiheit

Das Portal iRights.info, dem die Einschätzung von Masing vorliegt, hat sich aus mehreren Gründen gegen eine vollständige Veröffentlichung entschieden. Unter anderem führen die Redakteure an, dass man keine Erlaubnis zur Veröffentlichung habe und Masing sich als Jurist „vertraulich an Politik und Datenschützer“ gewendet habe. „Hätte Masing seine Analyse im Auftrag der öffentlichen Hand – etwa eines Ministeriums oder einer Datenschutzbehörde – verfasst, wären wir wohl zu einem anderen Schluss gekommen.“