(26. Januar 2014) Für Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, kann es kein absolutes „Recht auf Reset“ in der digitalen Welt geben. Eine „Chance auf Vergessen“ gehöre zwar dazu, erklärte er am gestrigen Samstag auf einer Konferenz zur „Selbstermächtigung in Zeiten digitaler Kontrolle“ in Berlin. So dürfe etwa nicht jeder Schritt rekonstruierbar sein. Datenschutz gehe aber zu weit, wenn er „freie öffentliche Kommunikation“ ausschließe oder behindere.