In einem Gespräch mit der SZ erläutert Richter Peter Michael Huber, warum ein solcher Schritt an verfassungsrechtliche Grenzen stoße. Es gebe nur einen Weg, um eine Wirtschaftsregierung durchzusetzen – eine Volksabstimmung.
In einem Gespräch mit der SZ erläutert Richter Peter Michael Huber, warum ein solcher Schritt an verfassungsrechtliche Grenzen stoße. Es gebe nur einen Weg, um eine Wirtschaftsregierung durchzusetzen – eine Volksabstimmung.