Erneut hat die US-amerikanische Justiz den Massenabmahnungen vorläufig Einhalt geboten. Richter John Preston Bailey wies im US-Bundesstaat West Virginia fast alle Auskunftsersuchen der Adult Copyright Company ab. Für eine erneute Antragsstellung verlangte er darüber hinaus separate Anträge pro IP-Adresse.
Ken Ford ist als Jurist für die Adult Copyright Company tätig. In deren Namen hat er versucht, mehrere Tausend IP-Adressen abzufragen. Den Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.