Die Resolution erteilt nicht die rechtliche Erlaubnis, militärisch gegen die IS-Miliz vorzugehen. Sie erwähnt auch nicht Artikel 7 der UNO-Charta, der Staaten den Einsatz von Gewalt erlaubt.
Die Resolution erteilt nicht die rechtliche Erlaubnis, militärisch gegen die IS-Miliz vorzugehen. Sie erwähnt auch nicht Artikel 7 der UNO-Charta, der Staaten den Einsatz von Gewalt erlaubt.