Der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf freie Meinungsäußerung und der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Inter-Amerikanische Kommission für Menschenrechte der Organisation Amerikanischer Staaten haben eine gemeinsame Erklärung zu Wikileaks veröffentlich (Original in Englisch).
1. Das Recht auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Information ist ein grundlegendes Menschenrecht.
Wir halten diese Erklärung für sehr geeignet, auch in Deutschland zu einer Versachlichung der Debatte um Wikileaks beizutragen und bieten unseren Leserinnen und Lesern daher folgende, selbst erstellte, Rohübersetzung ins Deutsche an: