Wie Wired erläutert, können nicht nur Gerichte die Sperrung einer Internetseite veranlassen, sondern auch das Innenministerium, die staatliche Antidrogenbehörde und die Behörde für den Verbraucherschutz. Deren Eingaben werden nicht juristisch überprüft. Die zu sperrende Internetadresse wird dann auf einer speziellen, durch ein Passwort geschützten Seite veröffentlicht, auf die nur Webhoster und ISPs Zugriff bekommen.