06.08.2013 - 07:06 [ Internet Law ]

Übermittlung von Metadaten an die NSA: Darf der BND das?

Das Bundesministerium des Inneren unterrichtet nach § 10 Abs. 1 G1o-Gesetz das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung des G10-Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag dann jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen, u.a. nach § 5 G10-Gesetz (sog. strategische Fernmeldekontrolle). In der letzten Unterrichtung des Bundestages durch das parlamentarische Kontrollgremium vom 14.03.2013 findet man nichts über die massenhafte Erfassung von TK-Verbindungsdaten durch den BND.