16.07.2013 - 23:02 [ Ralf Bendrath / Heise.de ]

Über die Umwertung des Staates und das Grundrecht auf Sicherheit

(15.06.1998) Als die Verfassungsrichter im Volkszählungsurteil 1983 aus der Menschenwürde ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet hatten, reagierten einige konservative Staatsrechtler originell, aber konsequent: Sie erfanden ein Gegengrundrecht. Josef Isensee und der ehemalige CDU Verteidigungsminister Rupert Scholz entwickelten unter Berufung auf (ausgewählte) Staatstheoretiker ein „Grundrecht auf Sicherheit“, das im Grundgesetz nicht auftaucht, aber implizit vorhanden sein soll. (..)

Isensee und Scholz gehen aber noch einen Schritt weiter: Sie sagen, daß die anderen Grundrechte ohne Sicherheit überhaupt nicht wahrgenommen werden können. Sicherheit erhält damit den Status eines „Supergrundrechtes“.