Mehrere Amtszeiten: Der Präsident darf der Verfassungsreform zufolge nur für zwei je fünfjährige Amtszeiten gewählt werden. Diese Zählung wird allerdings nach Inkrafttreten der Reform 2019 neu beginnen, sodass Erdogan noch zweimal antreten könnte. Gibt es in der zweiten Amtszeit vorgezogene Neuwahlen, darf der Präsident ein drittes Mal kandidieren. Außerdem sollen die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen künftig gleichzeitig stattfinden – um sicherzustellen, dass der Präsident derselben Partei angehört, die im Parlament die Mehrheit hat. K