Genehmigt sind demnach jeweils zehn 50 Quadratmeter große Workshop-Zelte. Sie müssen der Öffentlichkeit permanent zugänglich und der öffentlichen Meinungskundgabe dienen. Diese Zelte dürfen „bei Bedarf auch als Ruherückzugszone genutzt werden“. Das Errichten von Duschen und Küchen bleibt weiterhin untersagt. Außerdem wurde den G20-Gegnern laut Gericht ein Areal von exakt 16.548 Quadratmetern zugesprochen.