Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Verfassungsrichter Peter M. Huber werden der vermuteten Rechtsbeugung bezichtigt. Sie sollen Grundrechte missachtet haben.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Verfassungsrichter Peter M. Huber werden der vermuteten Rechtsbeugung bezichtigt. Sie sollen Grundrechte missachtet haben.