Mit Schriftsatz vom 03.02.2014 haben wir namens und im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V., Berlin, und
ihres Vizepräsidenten Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner als persönlich Betroffenem, des Chaos Computer Clubs e. V., Hamburg, und seiner Sprecherin Dr. Constanze Kurz sowie des Vereins digitalcourage e.V., Bielefeld, und seiner Vorstandsmitglieder Rena Tangens und padeluun Strafanzeige erstattet gegen:
1) US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten,
2) den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Herrn Gerhard Schindler,
3) den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen,
4) den Präsidenten des Amtes für den Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Herrn Ulrich Birkenheier,
5) die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz,
6) den Bundesminister des Inneren, Herrn Dr. Thomas de Maiziére
(..)
Die Strafanzeige wird eingeleitet durch eine Vorbemerkung zur Bedeutung der Strafverfolgung der geheimdienstlichen
Massenüberwachung und anschließend in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfangreich begründet; insbesondere werden
dargelegt
– die bisher bekannt gewordenen Fakten
über die Organisation der anlasslosen
Massenüberwachung und –ausforschung
durch die NSA und den britischen Geheimdienst
– die enge Kooperation und die Unterstützung dieser Massenüberwachung durch ihre bundesdeutschen Partnerdienste
BND, MAD und Verfassungsschutz, für die im Wesentlichen die Leiter der Behörden, das Bundeskanzleramt, der Bundesinnenminister und die gesamte Bundesregierung die Verantwortung tragen;
Anschließend wird die digitale Massenüberwachung an den Maßstäben der Grundrechte des Grundgesetzes und den Menschenrechten der EMRK gemessen.