10.06.2014 - 18:37 [ Bundestag ]

Stenografischer Bericht 20. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. März 2014

Dr. Angela Merkel: Wir denken an den Ersten Weltkrieg, der vor 100 Jahren ausbrach. Er war die erste große Katastrophe des 20. Jahrhunderts, der alsbald die zweite folgen sollte: der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges vor 75 Jahren mit dem Zivilisationsbruch durch die Schoah. Dass sich an diese Schrecken nunmehr über ein halbes Jahrhundert von Frieden, Freiheit und Wohlstand in weiten Teilen Europas anschloss, das grenzt immer noch an ein Wunder. Mit der europäischen Einigung hat Europa die Lehren aus seiner leidvollen Geschichte gezogen, zunächst im Westen Europas, nach 1989 darüber hinaus. Wir erinnern uns in diesem Jahr auch an den Fall der Berliner Mauer vor 25 Jahren und an den Beginn der EU-Osterweiterung vor 10 Jahren. Die europäische Einigung ist und bleibt auch im 21. Jahrhundert das große Versprechen von Frieden, von Freiheit und von Wohlstand.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (…)

Weil in diesen Tagen von dem einen oder anderen der Vergleich mit dem Kosovo-Konflikt gezogen wird – vielleicht auch gleich in dieser Debatte –, erlaube ich mir dazu eine kurze Nebenbemerkung. Nachdem damals die Staatengemeinschaft den sogenannten ethnischen Säuberungskriegen von Milosevic auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien jahrelang mehr oder weniger ohnmächtig zugesehen hatte, nachdem Sanktionen und Verhandlungen keinerlei Wirkung gezeigt hatten, entschloss sich die NATO, ohne UN-Mandat militärisch einzugreifen, auch weil Russland jeden Beschluss des UN-Sicherheitsrates für ein UN-Mandat blockiert hatte. Um es klipp und klar zu sagen: Die Situation damals ist in keiner Weise mit der in der Ukraine heute vergleichbar.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Doch wenn ich mich schon auf diesen aus meiner Sicht beschämenden Vergleich einlasse, dann hat ganz grundsätzlich Folgendes zu gelten: Das Vorgehen Russlands in der Ukraine stellt eindeutig einen Bruch grundlegender völkerrechtlicher Prinzipien dar. Dieser würde nicht dadurch relativiert, wenn es andere Völkerrechtsverletzungen gegeben hätte.