23.01.2016 - 19:14 [ RTF1 ]

Späht BND am InternationalenStrafgerichtshof? Bundesregierung verweigert Antwort: „Geheimhaltungsinteresse überwiegt“

Die erbetenen Informationen würden so stark schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. „Insofern muss ausnahmsweise in einer Güterabwägung das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.“