(08.02.) Die 22-stellige Konto-Nummer (IBAN) ist ab 1. Februar 2014 Pflicht. Damit wird im Eurogebiet der Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) endgültig in das SEPA-System überführt.
Darauf haben sich das Parlament, Ministerrat und Kommission nach langwierigen Verhandlungen geeinigt. Bis 2016 ist es aber noch möglich, die „alten“ (kurzen) Kontonummern zu nutzen.