(3.5.2015) Was nun in der aktuellen Affäre mit einzukalkulieren ist: nachdem B.N.D. und assoziierten Kräfte von der Regierung jahrelang von der Leine gelassen wurden und selbstverständlich ein unkontrolliertes Eigenleben begonnen haben, könnte genau dieses Chaos, genau diese unkontrollierte Willkür des Apparats nun dafür benutzt um die seit dem Kaiserreich, Weimar, Faschismus, Westdeutschland und in der Berliner Republik hindurch nie substanziell hinterfragte, nie gebrochene Machtarchitektur des Spionage-Apparats ausgerechnet auf die paneuropäische Ebene und damit auf die „Monkeyshoulder“ („Affenschulter“) auch noch Dutzender anderer europäischer Staatsvölker und Demokratien zu transferieren – mit der aktuellen Geheimdienst-Affäre als Begründung, bei gleichzeitig echt „atlantischer“ Tauschbörse mit dem Imperium der Vereinigten Staaten von Amerika.
Nicht nur ist der Transfer von „gewonnenen“ Informationen (und damit Macht) der Spionagedienste, wie dem Bundesnachrichtendienst, an ein neues „European Counter-Terrorism Centre“ (E.C.T.C) bei Europol – einer faktischen Schwesterorganisation des „National Counterterrorism Center“ N.C.T.C., Vorbild für die populären „Jack Bauer“-„24“-Gruselgeschichten und seines „C.T.U.“ – Teil der aktuellen Agenda der „Europäischen Union“ und ihrer Kommissare, ein Abkommen namens „Data Protection Umbrella Agreement“ mit den Vereinigten Staaten inklusive; es ist genau das, womit wir bei Radio Utopie seit Beginn der Snowden-Affäre gerechnet haben. (24. Juni 2013, Snowden-Affäre: “Europäische Institutionen müssen die Kontrolle der Dateninfrastruktur übernehmen”)
Und es entspricht haarscharf den seit Jahrzehnten in engster Abstimmung und Kollaboration mit den U.S.-Stellen, namentlich dem F.B.I., vorangetriebenen Kontrollmechanismen und Agenden von „Enfopol“, dem Europol als Institution folgte.
Am 17. Januar 1995 legte der Rat der „Europäischen Gemeinschaft“ in seiner „Enfopol“-Resolution (96/C 329/01) zum „gesetzlichen Abfangen von Telekommunikation“ (dt. Version: „über die rechtmäßige Überwachung des Fernmeldeverkehrs„) fest, dass staatlichen Stellen der Zugang zu jedweder transferierten oder übertragenen Telekommunikation ermöglicht werden sollte, explizit durch die Telekommunikationsfirmen, Konzerne und Industrien, u.a. durch bereits in die Hardware eingebaute Spionage-Installationen gegen die ahnungslosen „Kunden“.