Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das neunköpfige Sondergremium keine vertraulichen, eiligen Entscheidungen über Finanzhilfen treffen dürfe. „Hau-Ruck-Entscheidungen im Hinterzimmer „wird es so hoffentlich künftig nicht mehr geben, kommentiert Frank Schäffler das Urteil.