(28.2.2016) Als die G 10-Kommission im Januar 2014, also ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl, schließlich gewählt wird, vom ebenfalls gerade erst gewählten „Kontrollgremium“ der Geheimdienste, wählt sich ein gewisser Michael Hartmann als Mitglied des Kontrollgremiums selbst zum stellvertretenden Mitglied der G 10-Kommission.
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Juni 2015: Die G 10-Kommission sagt, sie wolle von der Regierung von Deutschland Einblick in Erfassungsziele des U.S.-Militärgeheimdienstes N.S.A., die dieser auf deutschem Boden bzw hinsichtlich deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger ausspioniert hat. Damit sagt das Geheimgericht erstmal, das die Regierung diese hat. In der „Zeit“ vermerkt man konsterniert:
„Normalerweise arbeitet sie mit Regierung und Nachrichtendiensten kollegial zusammen, dass Anträge abgelehnt werden, kommt selten vor. Nach außen dringt fast nichts. Die Kommissionsmitglieder unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Eigentlich eine komfortable Situation für alle Beteiligten: Die Kommission darf die Nachrichtendienste kontrollieren, die Vorgänge bleiben geheim, die Bundesregierung kann darauf verweisen, dass alles rechtsstaatlich zugeht.
Und jetzt das: Die G-10-Kommission begehrt auf und verweigert den Diensten die Zusammenarbeit.“
Seit 1968 ist so etwas noch nie passiert. Und vorher gab es keine G 10-Kommission, da hieß es einfach „SIND SIE KOMMUNIST? NA DANN SCHNAUZE HALTEN UND TUN SIE WAS IHNEN GESAGT WIRD!“.
Passieren tut seitens der G 10-Kommission natürlich nichts.
Juli 2015: Die G 10-Kommission nimmt sich ein Beispiel an der „Opposition“ und sagt, sie werde vor dem Verfassungsgericht klagen.
Von dieser enormen Anstrengung – eine Drohung auszusprechen, man könnte mal tun wozu man gesetzlich verpflichtet ist – muss sich das Geheimgericht G 10-Kommission denn auch erstmal ein halbes Jahr erholen.
Bis dahin macht sie weiter wie bisher, also nichts bzw kräftig winke-winke, Linke.
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Dezember 2015: Die G 10-Kommission hat ein halbes Jahr lang Kraft getankt und reicht nun – mit übermenschlicher, quasi supereuropäischer Kraftanstrengung – die Verfassungsklage gegen die Regierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Für ein Eilverfahren reichte die Kraft allerdings auch nicht, wie bei den Bundestagsfraktionen in 2014 und 2015 bei deren Verfassungsklagen.
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Die Klage der G 10-Kommission im Dezember des Jahres 2015 formulierte nun ein, sagen wir Zeitzeuge der „Notstandsgesetze“ der „großen Koalition“ von 1968: Hans de With, geboren 1932, seit 1962 Mitglied der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ und ab 1969 bis 1994 Mitglied des westdeutschen Bundestages.
Seit 1999 saß Hans de With im Geheimgericht G 10-Kommission. Von 2009 bis 2013 war er deren Vorsitzender. Da, wie obenstehend beschrieben, die G 10-Kommission nach der Bundestagswahl im September 2013 fast ein halbes Jahr lang nicht gewählt wurde, amtierte de With offiziell noch bis Januar 2014 als deren Vorsitzender.
Der Mann gilt im Apparat als Legende. Kein Wunder.