Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, einer der Kläger, sagte nach dem Urteil in Karlsruhe: „Ich sehe das Urteil mit einem lachenden und einem weinenden Auge.“ Das Gericht habe eine „erste dünne Grenze“ gezogen, die nicht überschritten werden dürfe. „Das Parlament hat jetzt das letzte Wort, es gibt keine Pauschalermächtigung mehr.“ Enttäuscht zeigte er sich von der Feststellung des Gerichts, die Schuldenbremse im Grundgesetz gelte nur für Schulden und Kredite, nicht jedoch für Bürgschaften.