Der Rat für Justiz und Inneres, abgekürzt „JI-Rat“ (engl.: Justice and Home Affairs Council, JHA) ist der Rat der Europäischen Union in der Zusammensetzung der für Justiz und Inneres zuständigen Minister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union[1]. Tagungen finden in der Regel alle zwei Monate statt.