Im Oktober letzten Jahres hatte der Rat der Europäischen Union einen Bericht mit “Schlussfolgerungen und Empfehlungen” abgefasst, der Finanzermittlungen einen “proaktiven und präventiven Zusatznutzen” auch bei anderen schweren Straftaten attestiert. Ihre Anwendung soll ausgebaut werden, um damit “internationale Netze der organisierten Kriminalität zu zerschlagen”.