19.12.2017 - 11:48 [ Publikumskonferenz.de ]

Programmbeschwerde: Rechtsnihilistisches über BW-Auslandseinsätze

Der Bundeswehr-Einsatz in Syrien erfolgt gegen den Widerspruch der syrischen Regierung. Ein UN-Mandat hat er auch nicht. Er verstößt damit gegen das Völkerrecht und ist verfassungswidrig. Auch wenn ihm eine Parlamentsmehrheit zugestimmt hat. Er ist, genau genommen, möglicherweise sogar strafbarer Friedensverrat.

Dass keine Partei in unserem hochwohllöblichen Parlament das problematisierte, bezeugt den verrotteten Zustand unserer zur Parteienoligarchie heruntergekommenen Republik.