Vor der mündlichen Verhandlung am 10.07.2012 über einen Teil der Anträge auf einstweilige Anordnung zu ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) sprach Unser Politikblog mit Prof. Dr. Andreas Fisahn, der die Verfassungsbeschwerden (Az. 2 BvR 1439 /12) und die Organklage (2 BvR 6/12)von Bundestagsabgeordneten der Linkspartei vertritt. Es geht den Linken vor allem darum, dass das Ausmaß der Eingriffe in die Haushaltsautonomie des Bundestags gegen Demokratie und grundrechtsgleiches Wahlrecht verstoßen.