(23.Mai 2012) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde als Provisorium für die BRD geschaffen. Es wurde in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 von den Volksvertretungen der beteiligten deutschen Länder mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 betrachtete Deutschland als unteilbare demokratische Republik.
Der Artikel 146 Grundgesetz erklärt: ‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘
Die hier in Potsdam am 23. Mai zusammengekommenen Persönlichkeiten vertreten die Meinung, dass die Zeit reif ist, den Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen. Zahlreiche Fragen lässt das Grundgesetz unberücksichtigt, die bereits in den Länderverfassungen, die unter demokratischer Beteiligung der Bevölkerung verabschiedet wurden, enthalten sind.