Das polnische Verfassungsgericht hat sich in europäischen Rechtsfragen für zuständig erklärt. Jeder Bürger Polens habe das Recht, von der Kammer prüfen zu lassen, ob EU-Rechtsvorschriften gegen die polnische Verfassung verstoßen, entschieden die Verfassungsrichter in einem Präzedenzfall, über den am Donnerstag die Zeitung „Rzeczpospolita“ berichtete.