03.07.2017 - 09:22 [ Presseportal ]

POL-HH: 170703-2. Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Anmelder des Protestcamps im Elbpark Entenwerder ab und bestätigt Rechtsauffassung der Polizei Hamburg

03.07.2017 – 10:18
Hamburg (ots) – Per Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Hamburg heute am frühen Morgen den Antrag des Anmelders des Protestcamps „Entenwerder“ auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die durch die Versammlungsbehörde der Polizei Hamburg ergangene Verfügung mit beschränkenden Auflagen abgelehnt.