19.08.2015 - 15:57 [ Ein Parteibuch ]

P5 bereiten diplomatischer Lösung für Syrien den Weg

Präsidentielle Erklärungen des UN-Sicherheitsrates sind natürlich nicht bindend, also kein internationales Recht. Es gibt kein Rechtsmittel und keine Sanktion, mit der die Durchsetzung eines präsidentiellen Statements erzwungen werden kann. Insofern kann man ein präsidentielles Statement leicht als unverbindliche Meinungsäußerung des UN-Sicherheitsrates abtun, was es auch ist. Praktisch ist es jedoch bei einer solch umstritten Sache wie dem Krieg in Syrien von großer Bedeutung, dass ein präsidentielles Statement vor seiner Verlesung eines einstimmig gefassten Beschlusses im UN-Sicherheitsrat bedarf, das Statement mithin von Einigkeit im UN-Sicherheitsrat zeugt. Einigkeit ist wichtig. Der Makel, dass ein präsidentielles Statement nicht bindend ist, lässt sich bei Einigkeit im Sicherheitsrat leicht beheben: die gleichen Sicherheitsratsmitglieder brauchen den Text, dem sie ohnehin bereits zugestimmt haben, dazu nur noch einmal als Resolution zu beschließen, und wenn sie dem gemeinsamen Willen wirklich Nachdruck verleihen wollen, können sie dazu auch Sanktionen bei Missachtung verhängen.