Die Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges von deutschem Boden wird zudem im Grundgesetz verboten. Daran hat sich auch die Bundesregierung zu halten und den USA die Nutzung ihrer Militärbasen für einen Syrienkrieg zu untersagen.
Die Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges von deutschem Boden wird zudem im Grundgesetz verboten. Daran hat sich auch die Bundesregierung zu halten und den USA die Nutzung ihrer Militärbasen für einen Syrienkrieg zu untersagen.