Nach Darstellung des Innenministeriums, die Golem.de vorliegt, nutzt das Bundesamt für Verfassungsschutz die Software auf einem abgeschotteten „Stand-alone“-System. Diese „Teststellung“ diene „der Verbesserung der Auswertung von mit Genehmigung der G-10-Kommission bereits erhobenen Daten“. Die sogenannte G-10-Kommission entscheidet über die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland.