(6.April 2009) Das Weltraum-Abkommen der Vereinten Nationen, von der Generalvollversammlung am 19.Dezember 1966 beschlossen, besagt:
ARTIKEL I
Die Erkundung und der Gebrauch des Weltraums, eingeschlossen den Mond und andere Himmelskörper, ist für das Wohlergehen aller Länder durchzuführen, unbeachtet dem Grad ihrer wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklung, und ist das Gebiet der gesamten Menschheit.
Der Weltraum, eingeschlossen den Mond und andere Himmelskörper, ist frei zur Erkundung und den Gebrauch durch alle Staaten ohne jede Art der Diskriminierung, auf der Bases der Gleichheit und in Übereinstimmung mit internationalem Recht, und es herrscht freier Zugang zu allen Gebieten auf Himmelskörpern.
Es herrscht Freiheit zur wissenschaftlichen Forschung im Weltraum, eingeschlossen den Mond und andere Himmelskörper, und Staaten haben eine internationale Kooperation in solchen Forschungen zu erleichtern und zu ermutigen.
ARTIKEL II
Der Weltraum, eingeschlossen der Mond und andere Himmelskörper, ist kein Subjekt nationaler Aneignung durch Hoheitsansprüche, Nutzbarmachung oder Besetzung, oder irgendeiner anderen Art.“
USA, EU UND NATO VERSUCHEN UNO-WELTRAUMABKOMMEN VON 1966 ZU KIPPEN
Weder die USA, noch die EU, noch China, Russland, Indien und Japan und schon gar nicht die bereits jetzt in unbekannter Anzahl im Weltraum operierenden Konzerne halten sich an die im Weltrecht des UNO-Abkommens festgelegten Bestimmungen zur Nutzung des Weltraums. Nun versuchen die USA offen – nach jahrelangem, brutalem Bruch der Menschenrechte im Zuge des Weltkrieges – das unliebsame Weltrecht auf friedliche Nutzung des Weltraums durch jeden Staat ganz loszuwerden.