Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) muss nach den Regeln des ESM-Gesetzes den Bundestag bitten, der Regierung das Mandat für Verhandlungen zu geben. Sollten die Verhandlungen über weitere Griechenlandhilfen erfolgreich laufen, muss der Bundestag ein weiteres Mal grünes Licht geben. Erst dann kann das Programm wirksam werden.