Ähnlich wird bei drei geheimnisumwobenen Fahrzeugen argumentiert, die das Bundeskriminalamt (BKA) mit Überwachungsausrüstung zweier Geheimdienstzulieferer bestücken ließ. Die drei Fahrzeuge werden zur “verdeckten Informationsbeschaffung im Rahmen von Observations- und Fahndungseinsätzen” genutzt und unterstehen einem mobilen Einsatzkommando. “Informationen über die Fahrzeugausstattung in fernmeldetechnischer Hinsicht” dürften nicht bekannt werden, ansonsten käme es “zu einer erheblichen Beeinträchtigung bei der Gewinnung verdeckter Aufklärungsergebnisse”.